Kulturelle und ökologische Rechte sind Menschenrechte: Lehren aus der Gunma Declaration on Heritage Ecosystems

by | Jul 20, 2026

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About Simon Kieser

Simon is a lawyer in Aotearoa New Zealand and Australia, focusing on Indigenous justice, environmental law, and cultural studies. He is an Associate of the Sydney Indigenous Research Hub and a member of the Sydney Indigenous Research Network (University of Sydney). He is also a Visiting Scholar at the Department of Land Economy (University of Cambridge) and the Aotearoa New Zealand Centre for Indigenous Peoples and the Law (University of Auckland). Simon serves as a Teaching Fellow and is a PhD Candidate at Victoria University of Wellington.

Im Februar 2026 veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin im Bereich kulturelle Rechte, Alexandra Xanthaki, einen wegweisenden Bericht, der darlegt, dass kulturelle Beziehungen zur Umwelt ein zentraler Bestandteil des internationalen Menschenrechtsschutzes sind. Der Bericht wendet sich gegen das lange vorherrschende staatszentrierte Modell des „Festungsnaturschutzes“ („fortress conservation“) – also einen Naturschutzansatz, der Natur schützt, indem er jene Menschen ausschließt oder einschränkt, die mit diesen Landschaften leben und für sie Sorge tragen. Stattdessen betont der Bericht, dass biologische Vielfalt und kulturelle Vielfalt untrennbar miteinander verbunden sind und dass Naturschutz nicht auf Kosten Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften erfolgen darf. Bereits ein Jahr zuvor versuchte die Gunma Declaration on Heritage Ecosystems, diese Vision im Welterbesystem voranzubringen. Dieser Beitrag argumentiert, dass die Gunma Declaration zwar einen wichtigen Schritt zur Anerkennung der miteinander verflochtenen Beziehungen zwischen Indigenen Völkern, Kultur, Natur und immateriellem Erbe darstellt, ihre Entstehung aber zugleich zeigt, wie schwer es internationalen Erbe-Institutionen weiterhin fällt, über symbolische Anerkennung hinauszugehen und Indigene Völker wirksam und substanziell einzubeziehen sowie ihre Selbstbestimmung anzuerkennen.

Der Bericht der Sonderberichterstatterin ist bedeutsam, weil er eine Grundannahme des modernen Naturschutzes infrage stellt: dass Natur getrennt von den Menschen geschützt werden könne, die mit ihr leben, für sie Sorge tragen und aus ihr kulturelle, spirituelle und soziale Bedeutung schöpfen. Stattdessen betont der Bericht, dass Menschenrechte, kulturelle Praktiken, Wissenssysteme, Traditionen und Beziehungen zu Orten keine Hindernisse für Naturschutz sind. Sie gehören oft zu seinen stärksten Grundlagen.

Die Gunma Declaration spiegelt denselben Wandel wider. Sie wurde im Januar 2025 nach einem internationalen Symposium in Japan verabschiedet, das vom International Council on Monuments and Sites (ICOMOS) einberufen wurde – dem satzungsgemäßen Beratungsgremium für Kulturerbe der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO). Die Erklärung führt das Konzept der „heritage ecosystems“ (Erbe-Ökosysteme) ein. Dieses Konzept versteht Erbe nicht als isolierte Stätten oder Objekte, sondern als miteinander verbundene Beziehungen zwischen Völkern, Orten, Wissenssystemen, Kulturen und Umwelten. Besonders bedeutsam ist, dass die Gunma Declaration der erste Rahmen ist, der Indigene Völker und die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte Indigener Völker (UNDRIP) ausdrücklich in das Verständnis kultureller Authentizität im Welterbesystem einbezieht. Das Welterbesystem der UNESCO ist das internationale System, durch das Staaten unter der Welterbekonvention von 1972 Erbestätten identifizieren, nominieren und verwalten.

In vielerlei Hinsicht ist dies eine historische Entwicklung. Indigene Völker kritisieren seit Langem, dass das Welterbesystem Natur und Kultur voneinander trennt und Indigene Gemeinschaften als Stakeholder behandelt, nicht als selbstbestimmte Rechtsträger. Die Gunma Declaration schlägt eine andere Richtung ein. Sie erkennt Indigene Traditionen, Wissenssysteme und Beziehungen zu angestammten Heimaten als zentrale Bestandteile von Erbe-Governance an. Sie erkennt auch an, dass Erbe nicht statisch ist. Vielmehr ist Erbe ein lebendiges System, das durch fortdauernde Beziehungen zwischen Gemeinschaften und den Umwelten, in denen sie leben, aufrechterhalten wird.

Doch die Entstehung der Gunma Declaration offenbarte zugleich eine unbequemere Realität. Das Problem bestand nicht einfach darin, dass Indigene Völker im wissenschaftlichen Komitee des internationalen Symposiums, das die frühen Entwürfe der Erklärung vorbereitete, nicht vertreten waren. Es bestand darin, dass Indigene Weltanschauungen, Wissenssysteme und Verständnisse der Untrennbarkeit von Gemeinschaften, Natur, Kultur und immateriellem Erbe herangezogen wurden, während Indigene Völker selbst aus dem anfänglichen Beratungsprozess und dem Erklärungstext systematisch ausgeschlossen, zum Schweigen gebracht und unsichtbar gemacht wurden. Einige Teilnehmende des Symposiums argumentierten, dass die ausdrückliche Benennung Indigener Völker Spaltung verursachen würde. In einer Kleingruppendiskussion wurden Indigene Kulturen zudem als „kontaminiert“ bezeichnet und daraus abgeleitet, dass sie keine ausdrückliche Erwähnung verdienten. Tatsächlich wurden Indigene Völker und UNDRIP erst durch beharrliche Intervention in den verabschiedeten Text aufgenommen.

So materialisieren sich Menschenrechtsverletzungen in der Erbe-Governance. Internationale Erbe-Institutionen, die eigentlich mit dem Schutz kultureller Vielfalt betraut sind, können Konzepte vorantreiben, die Indigene Verständnisse von Land, Kultur, Natur, Rechten und relationaler Verantwortung eng widerspiegeln, diese aber zugleich als westliche Innovationen präsentieren – häufig unter Ausschluss Indigener Völker. Die substanzielle Lücke der Gunma Declaration ist daher eine Frage der Autorität: Lang bestehende Indigene Verständnisse wurden „kolumbisiert“ (also als neu entdeckte westliche Ideen dargestellt), um das Konzept der „heritage ecosystems“ zu prägen, während Indigene Völker selbst in den Strukturen marginalisiert blieben, die diese Ideen interpretierten und institutionalisierten.

Die drängende Herausforderung für Naturschutz, Erbe-Governance und Menschenrechte besteht daher nicht einfach darin, wie Indigene Rechte und Autorität einbezogen werden sollen. Die schwierige Realität ist, dass Erbe-Institutionen häufig nicht einmal bereit sind, Indigene Existenz und Wissenssysteme zu den Bedingungen Indigener Völker selbst anzuerkennen.

Obwohl die Gunma Declaration bedeutsam ist, erinnert sie uns zugleich daran, dass tatsächlicher Wandel mehr erfordert als die „Kolumbisierung“ Indigener Konzepte. Es erfordert, dass Indigene Völker von Beginn an sinnvoll einbezogen und als selbstbestimmte Rechtsträger anerkannt werden – mit Autorität über die Kulturen, Orte und Umwelten, die sie erhalten und mittragen.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf meinem Open-Access-Artikel im International Journal of Cultural Property mit dem Titel „Critical Reflections on the Development of the Gunma Declaration on Heritage Ecosystems: Challenges, Contradictions, and Opportunities for Indigenous Peoples“. Der Artikel wurde von Cambridge University Press im Mai 2026 als #PaperOfTheMonth ausgezeichnet und ist Teil eines Sonderhefts zum Thema „Decolonising Cultural Property: Indigenous Perspectives and Challenges“.

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